Landet M35 vor Gericht?
Scheibler: «Bundesstellen bemängeln Umzäunung»
Bund und Kanton sich nicht darüber einig, ob die Umzäunung beim Wolfsangriff in Münster zweckdienlich war und die gerissenen Schafe im Rahmen des Wolfskonzepts als Abschusskriterium gelten.
In einem Punkt sind sich Bund und Kanton im heute gefällten Entscheid über die Zukunft von M35 im Goms einig. «Die erforderliche Risszahl an Nutztieren ist für einen Abschuss des Gommer Wolfs im Moment noch nicht erreicht. Die offizielle Zahl liegt bei 19 toten Schafen», sagt Peter Scheibler, Chef der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, beim Kanton Wallis. Ein Abschuss kommt aber erst bei 25 getöteten Nutztieren innerhalb dreissig Tagen infrage.
Uneinigkeit herrscht darüber, ob die Schafe im Goms zum Zeitpunkt des Wolfsangriffs in der vergangenen Woche genügend geschützt waren. «In diesem Punkt sind sich die Vertreter von Bund und Kanton nicht einig», sagt Scheibler.
Die Fachleute des Bundes vertreten die Meinung, dass die Umzäunung der Frühjahrsweide in Münster nicht den Empfehlungen der Agridea entsprechen, welche im Jahr 2010 formuliert wurden. Im konkreten Fall in Münster hätte der Elektrozaun auf der Aussenseite sicher mehr Schutzwirkung gegen einen Wolfsangriff gehabt.
Vertreter des Kantons Wallis hingegen stellen sich auf den Standpunkt, dass es in der Vergangenheit primär um Schutzmassnahmen auf den Sömmerungsalpen ging und nicht für solche auf den Frühjahrsweiden. «Wir setzen auf die Meinung der Fachleute im Kanton. Die im Talgrund gängige Praxis hat sich in den letzten Jahren bewährt, Angriffe auf Schafe in Frühjahrsweiden sind trotz Wolfpräsenz bisher nicht vorgekommen», sagt Scheibler.
Natürlich könne es auch hier Verbesserungen geben. «Wenn ein Massaker verhindert werden kann, soll man das dem Tier zuliebe auch tun.»
Landet M35 vor Gericht?
Was aber passiert, wenn der Gommer Wolf bei einem nächsten Riss die 25er-Marke überschreitet? Dann wird laut Scheibler rasch ein Abschuss ins Auge gefasst, wobei auch hier abgeklärt wird, ob der Übergriff trotz Herdenschutzmassnahmen erfolgt ist.
«Spätestens dann muss aber auch die offene Frage zur Zweckmässigkeit der ergriffenen Präventionsmassnahmen in Münster beantwortet sein und ob die gerissenen Schafe in Münster als Abschusskriterium zählen. Es ist möglich, dass beim Bund noch ein Meinungsumschwung stattfindet.»
Sollte man sich in dieser Frage nicht einigen, könnte der Kanton Wallis trotz geteilter Meinung in der Interkantonalen Kommission eine Abschussbewilligung erteilen. Mit dem Risiko allerdings, dass der Entscheid nach Rekursen bei einem Gericht landet. Und das kann dauern.
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